Mein-Pflichtteilsrecht
Weil Ihr Pflichtteil Ihr gutes Recht ist!
Wer seinen Ehegatten, seine Eltern (-teile) oder gar seine Kinder verloren hat, weiß um den schmerzlichen Verlust – auch wenn das Verhältnis zu Lebzeiten nicht unbedingt das Beste gewesen sein muss.
Wenn der Verstorbene(n) seinen Hinterbliebene(n) gar noch enterbt hat, ist dies nicht nur bedauerlich, sondern dazu noch rechtlich und finanziell (oft) nachteilig – und manchmal schlichtweg ungerecht.
Hier steht Ihnen ein Pflichtteil am Nachlass zu. Sie sollten ihn zeitnah geltend machen, da er in der Regel nach drei Jahren verjährt.
Umgekehrt gilt: Wer als Erbe eingesetzt wurde, wird von den Pflichtteilsberechtigten oft mit völlig überzogenen Forderungen angegangen, weil zum Teil absolut unrealistische Vorstellungen über den Wert einzelner Nachlassgegenstände bestehen, insbesondere bei Immobilienbesitz. Hier gilt es, den tatsächlichen Wert des Nachlasses zu bestimmen, um den richtigen Pflichtteilsanspruch zu errechnen.
Rechtsanwalt Robert Skottke berät und vertritt Sie gerne – in ganz Deutschland – in allen Fragen bezüglich des Pflichtteils.
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Ein erstes Telefonat oder ein Informationsgespräch sowie über eine Mandatsübernahme sind für Sie selbstverständlich kostenlos.
Weil Ihr Pflichtteil Ihr gutes Recht ist!
Damit wir uns optimal auf Sie einstellen können, bitten wir Sie, uns folgenden Fragen zu beantworten: